Kündigung

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Mit der Zustellung einer Rechnung ist die Kündigungsfrist abgelaufen und Stornierungen sind nicht mehr möglich - die Leistungen wurden bereits verlängert. Kündigungen können dann erst für den darauf folgenden Zeitraum gestellt werden.

Richtlinien

■ Nicht authentifizierte Anfragen oder Kündigungen werden bei uns grundsätzlich ohne Erwiderung gelöscht und nicht zur Kenntnis genommen 
■ Authentifikation zur Änderung eines Kundenkontos ist zwingend 
■ Kündigungen können nur von der Person durchgeführt werden, die im Kundenkonto als Inhaber eingetragen ist 



Durchführung

Sollen Leistungen (auch zu einem bestimmten, genauen Zeitpunkt) gekündigt werden, ist dies schriftlich oder authentifiziert vom Eigentümer der Leistung einzureichen. Folgende 2 Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

Eine Authentifikation und Legitimation ist bei uns unumgänglich, ähnlich wie im Bankgeschäft. Hosting Dienstleistungen sind auch Wertanlagen, insbesondere Domains, die leicht eine 3 bis 7 stelligen Domainwert annehmen können. Folgende 2 Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

■ als Service-Ticket im Kunden-Servicebereich mit Login
■ postalisch in Original


Der Service-Login fungiert mit Passwort als "Digitale Unterschrift". Verstehen Sie unsere Dienstleistungen als Bankgeschäfte.


"Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt"

Wenn keine Forderungen gegen Sie bestehen, bedeutet diese Formulierung, daß wir die Kündigung / Löschungen sofort ausführen, falls dem keine Fristen oder sonstige Regelungen entgegenstehen. Eine solche Kündigung ist vom Eigentümer der Leistung einzureichen.

Ist die Kündigungsfrist allerdings abgelaufen und liegt noch kein Löschauftrag vor oder sprechen andere Gründe dagegen kann die Leistung nicht unverzüglich beendet werden. Die Gründe werden mitgeteilt. Offene Rechnungen können nicht storniert werden.


Kündigung von Leistungen bei 2 oder mehr Inhabern - auch im Trennungsfall

Hier gilt, daß Änderungen an laufenden Leistungen stets von allen Beteiligten einwandfrei gemeinsam beauftragt werden müssen.